Der unglaubliche Vorfall einer versuchten Vergewaltigung am 7. Januar mitten in der Stadt Schwäbisch Gmünd war Anlass für eine Solidaritätskundgebung von Frauen und – wenigen, in der
Einladung aber auch nicht angesprochenen - Männern an dem Ort, an dem der Übergriff stattfand.
Dennoch: Ein wichtiges Zeichen für den Kreisfrauenrat zu zeigen, dass empörte Kenntnisnahme und Schweigen nicht ausreichen. Die gesamte Gesellschaft – Frauen und Männer - sind betroffen und
verurteilen das Verhalten. Das sollte auch beim Alltagssexismus im Gedächtnis bleiben:
Höfliches Lachen z. B. bei herabwürdigenden Witzen über Frauen – von beiderlei Geschlecht - ist fehl am Platze und sollte nicht unkommentiert bleiben.
Szene aus dem Theater Cyber Mobbing Theater SNF
Das Ostalb-Bündnis gegen Menschenhandel und (Zwangs-)Prostitution fordert ein Sexkaufverbot nach Nordischem Modell!
Mädchen und Frauen sind keine Ware
Unter diesem Motto startete die Kampagne Ostalb-Bündnis mit einer Banner-Aktion. Hiemit möchte man aufklären und skandalisieren, um möglichst viele Menschen auf die Situation besonders junger Mädchen
in der Prostitution aufmerksam zu machen.
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Am Mittwoch 25.11.2020, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen,
hatten wir vom Kreisfrauenrat Ostalb e.V. gemeinsam mit der aakademie e.V. eine ZOOM Veranstaltung organisiert, zu der wir alle eingeladen haben die am Thema interessiert sind.
Unsere interessante Runde bestand aus Uta Steybe, Nicole Bühler, dem Landtagsabgeordneten Haussmann, Oguzhan Albayrak, Geschäftsführer Human Rights Defenders e.V. und per Video mit unseren drei
Bundestagsabgeordneten Breymaier, Kiesewetter, Stumpp.
Die Organisation hat Mehtap Derin von der aakademie gewuppt und von dort wurde auch die ZOOM Veranstaltung betreut. Danke dafür.
Das Ostalb-Bündnis gegen Menschenhandel und (Zwangs-)Prostitution fordert ein Sexkaufverbot nach Nordischem Modell!
SOLWODI BW e.V. und das Ostalb-Bündnis gegen Menschenhandel und (Zwangs-)Prostitution klären gemeinsam auf und sind Anlaufstelle für Betroffene.
Schreiben an alle 16 Mitglieder des Bundestages wurde zum Thema angeschrieben:
Per Mail bekamen wir als Reaktion vom Ministerium für Inneres am Freitag 26. Juni 2020 folgende Antwort:
Sehr geehrter Frau Wagner,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Herrn Minister Strobl erreichen derzeit sehr viele Schreiben.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass er Ihnen nicht persönlich antworten kann.
Die besonderen Herausforderungen, die sich im Hinblick auf die Gewährleistung des Infektionsschutzes in Bordellbetrieben ergeben, sind der Landesregierung bewusst. Aus diesem Grunde wird auch in der
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
(Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 23. Juni 2020 in der an 1. Juli 2020 gültigen Fassung der Betrieb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des
Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes weiterhin untersagt.
Dieser Auffassung hat sich auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom
9. Juni 2020 ausdrücklich angeschlossen, als er ausführte, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit durch die Corona-Verordnung des Landes gerechtfertigt ist, weil nach wie vor die Gefahr der
schnellen Verbreitung des Coronavirus besteht und die 1,5-Meter-Abstandsregelung nicht einzuhalten sei.
Bei allen Maßnahmen in Bezug auf die Corona-Pandemie hat die Eindämmung der Pandemie oberste Priorität.
Sie können sich sicher sein, dass ein verantwortungsvolles Handeln aller handelnden Akteure gewährleistet ist und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei jeder Entscheidung über künftige Maßnahmen
zentrale Berücksichtigung findet.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schulz
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration
Baden-Württemberg
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart